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Immobilien Wissen · 29. Juli 2025

Notar Wohnungskauf: Wer bestellt den Notar und wer bezahlt ihn?

Der Immobilienerwerb unterliegt der gesetzlichen Formvorschrift, dass jegliche Kauf- und Verkaufstransaktionen notariell beurkundet werden müssen.

Notar Wohnungskauf: Wer bestellt den Notar und wer bezahlt ihn?

Ein kurzer Überblick: Beim Immobilienkauf und Hauskauf sind der Ablauf des Notarprozesses, die gesetzlichen Vorgaben und die Kosten für den Notar zentrale Aspekte, die beachtet werden sollten. Die Frage, welche Partei den Notar bestellt, ist hingegen nicht juristisch festgeschrieben. Die gängige Praxis zeigt jedoch, dass der Käufer den Notar bestellt, da dieser auch den Kaufpreis entrichtet.

Notare sind an gesetzliche Vorgaben bezüglich des Kaufvertragsprozesses sowie der anfallenden Gebühren, Preise und Leistungen gebunden, wodurch keine Kostendifferenzen zwischen verschiedenen Notaren zu befürchten sind. Die notariellen Kosten sind gesetzlich fixiert und bewegen sich üblicherweise zwischen 1 und 1,5 % des vereinbarten Kaufpreises.

Es empfiehlt sich dennoch, hinsichtlich Effizienz und anderer Parameter Erkundigungen über einen geeigneten Notar einzuholen. Erfahrungsgemäß können Verkäufer gute Empfehlungen aussprechen, da diese den notariellen Prozess in der Regel bereits mindestens einmal durchlaufen haben. Sämtliche am Kaufvorgang beteiligten Personen – Käufer, Verkäufer und gegebenenfalls deren Vertreter – sollten in alle Verfahrensschritte eingebunden werden.

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Einführung in den Notartermin

Der Notartermin ist ein wichtiger Schritt beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, wie einer Eigentumswohnung oder eines Hauses. Er ist gesetzlich vorgeschriebener Teil des Kaufprozesses und dient der Sicherstellung, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden; insbesondere sind Kaufverträge für Immobilien nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet werden.

Während des Notartermins werden die Vertragsparteien, also Käufer und Verkäufer, über den Inhalt und die rechtlichen Folgen des Kaufvertrags aufgeklärt. Der Notar stellt sicher, dass der Kaufvertrag korrekt erstellt und unterzeichnet wird, und übernimmt die Abwicklung des Kaufs, einschließlich der Eintragung im Grundbuch.

Die Rolle des Notars

Der Notar nimmt eine essentielle Funktion bei der Akquisition oder Veräußerung einer Immobilie ein, speziell bei der Beurkundung des Kaufvertrags. Beim Hausverkauf überwacht der Notar den gesamten Verkaufsprozess und stellt sicher, dass alle notwendigen rechtlichen Schritte eingehalten werden.

Seine Aufgabe besteht darin, als neutraler Vermittler zu agieren und die Erfüllung aller juristischen Anforderungen zu gewährleisten. Durch die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags wird die Eigentumsübertragung abgesichert und die Rechte beider Vertragsparteien werden geschützt.

Aufgaben des Notars

Das Tätigkeitsspektrum des Notars umfasst die Erstellung des Kaufvertragsentwurfs, die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Kaufvertrags, die Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Abwicklung des Kaufprozesses. Der Entwurf wird den Parteien vor dem Notartermin zur Prüfung und Klärung offener Fragen vorgelegt.

Im Rahmen der Prüfung der Unterlagen muss der Käufer in der Regel eine Finanzierungsbestätigung vorlegen, wobei die Absicherung der Finanzierung häufig durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch erfolgt. Das Grundbuch spielt eine zentrale Rolle bei der Eigentumsübertragung, da dort die Rechte des Käufers und Verkäufers eingetragen und bestehende Belastungen gelöscht oder angepasst werden.

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