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Wunderschönes Apartment im 2.Obergeschoss in 1A Lage 500 Meter von der Kathedrale entfernt

07001 Palma De Mallorca (Spanien), Etagenwohnung zum Kauf

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Objektdaten

  • Objekt-ID
    DP-VK-ESP-0378_WG04
  • Objekttypen
    Auslandsimmobilie, Etagenwohnung, Wohnung
  • Adresse
    07001 Palma De Mallorca
    (Mallorca)
    Spanien
  • Etage
    2
  • Etagen im Haus
    3
  • Wohnfläche ca.
    161 m²
  • Nutzfläche ca.
    161 m²
  • Zimmer
    4
  • Schlafzimmer
    3
  • Badezimmer
    3
  • Küche
    Einbauküche
  • Heizungsart
    Fußbodenheizung
  • Zustand
    teil-/vollsaniert
  • Verfügbar ab
    nach Vereinbarung
  • Kaufpreis
    1.150.000 EUR

Ausstattung / Merkmale

  • ✓ Dusche
  • ✓ Einbauküche
  • ✓ Gäste-WC
  • ✓ Klimatisiert
  • ✓ Offene Küche
  • ✓ Parkettboden
  • ✓ Personenaufzug
  • ✓ Tageslichtbad

Objekt­beschreibung

Beschreibung

Im Herzen von Palmas Altstadt, dem beliebten Wohnviertel Calatrava, befindet sich diese hochwertig renovierte 161 m² große Wohnung. Die Wohnung verfügt über zwei Schlafzimmern mit jeweils einem Badezimmer en suite.

Die Wohnung wurde mit hochwertigen Materialien renoviert und verfügt über Fußbodenheizung, Klima, Parkettböden, Doppelverglasung und einen Aufzug. Zu der Wohnung gehört ein im Innenhof befindlicher Parkplatz. Die Wohnung wird unmöbliert verkauft.

Sonstiges

Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist Immobilien Platz nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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